Gewässerrandstreifen - Kartierung Deggendorf abgeschlossen

Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf hat die Gewässerrandstreifen-Kulisse für den südlich der Donau gelegenen Teil des Landkreises Deggendorf fertiggestellt

Durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wurde im Jahr 2019 eine gesetzliche 

Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen in Bayern eingeführt. Nach Art.16 

des Bayerischen Naturschutzgesetzes ist es verboten, in der freien Natur entlang 

natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer in einer 

Breite von mindestens 5 m von der Uferlinie diese garten- oder ackerbaulich zu 

nutzen (Gewässerrandstreifen).

 

Ein natürliches, wasserführendes Gewässer erkennt man leicht. Dort gilt bereits 

jetzt die Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen. Die genaue Abgrenzung 

der Gewässer mit Randstreifenpflicht ist aber schwierig, weil eine Vielzahl von Kriterien dabei zu beachten ist. Zum Beispiel können Gräben auch ohne ständige 

Wasserführung dazugehören, künstliche Gewässer dagegen nur in Ausnahmefällen. 

Um eindeutig zu klären, an welchen Gewässerabschnitten ein Randstreifen einzuhalten ist, führen die Wasserwirtschaftsämter bayernweit Kartierungen durch. Dazu 

werden die Abschnitte nach einheitlichen Kriterien vor Ort begutachtet.

 

 

Weitere Informationen finden Sie in dem beigefügtem Dokument.

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