... bezüglich der Beantragung von vorübergehenden Gaststättenerlaubnissen (§ 12 GastG) für Vereinsfeste und sonstige Veranstaltungen:
Künftig müssen Anträge auf vorübergehende Gaststättenerlaubnisse spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der Verwaltungsgemeinschaft Schöllnach (Rathaus, Zi.Nr. 1) eingereicht werden.
Später gestellte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Ihr Rathaus-Team